Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · KiNi Solutions, Inhaber Stefan Eschbach, Lehmattweg 3, 79664 Wehr

Diese AGB gelten für Entwicklungs-, Betriebs- und Wartungsleistungen rund um Individualsoftware. Für die Nutzung der SaaS-Plattform „WebApp“ gelten ergänzend die dort veröffentlichten Bedingungen (webapp.kini.solutions). Für die frei zugänglichen Demo-Instanzen gelten die Demo-Nutzungsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen KiNi Solutions, Inhaber Stefan Eschbach (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erstellung, Anpassung, Bereitstellung, den Betrieb und die Pflege von Software sowie über damit zusammenhängende Beratungs- und Schulungsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Die Angebote richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an eingetragene Vereine. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften vorrangig; insbesondere gilt dann § 11 dieser Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches oder elektronisches Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann auch durch Betätigung des im Angebot enthaltenen Bestätigungslinks oder durch eine Zusage per E-Mail erfolgen. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Annahme.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungswünsche werden als gesonderte Leistung behandelt (§ 5).

§ 3 Leistungen und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet er bei der Erstellung individueller Software einen Erfolg (Werkvertrag), bei Beratung, Betreuung und laufender Pflege hingegen ein sorgfältiges Tätigwerden (Dienstvertrag).

(2) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Zeitaufwand vergütet.

(3) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten und für die Rechtmäßigkeit der von ihm beabsichtigten Verarbeitung verantwortlich.

§ 4 Termine und Abnahme

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Werkleistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel stehen ihr nicht entgegen und sind nachzubessern.

(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung produktiv in Gebrauch, ohne innerhalb der Frist wesentliche Mängel zu rügen, gilt die Abnahme als erteilt. Auf diese Wirkung wird der Auftraggeber bei Bereitstellung gesondert hingewiesen.

§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs

Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen, teilt der Auftragnehmer die Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Bis dahin wird die Arbeit auf Grundlage des bisherigen Umfangs fortgesetzt.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung — als Festpreis, nach Aufwand oder als monatliche Pauschale. Ohne abweichende Vereinbarung wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.

(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; eine Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, wird die Umsatzsteuer künftig zusätzlich in gesetzlicher Höhe berechnet.

(3) Bei Projekten ab einem Volumen von 2.000 € kann ein Abschlag von bis zu 50 % bei Auftragserteilung vereinbart werden. Zwischenabrechnungen nach erreichten Teilabschnitten sind zulässig.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(5) Wiederkehrende Entgelte für Betrieb, Hosting und Wartung sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an der eigens für ihn erstellten Software ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung für die eigenen Geschäftszwecke einschließlich der Nutzung durch seine Mitarbeitenden und Mitglieder.

(2) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Ideen, Verfahren, Programmierbausteine, Bibliotheken und Erfahrungen, die bei der Erstellung entstanden sind, weiterhin und für andere Projekte zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen und keine Daten des Auftraggebers offengelegt werden.

(3) Eine Übertragung ausschließlicher Rechte oder die Herausgabe des Quellcodes bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird gesondert vergütet.

(4) Eingesetzte Fremdsoftware und Open-Source-Bestandteile unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers; der Auftragnehmer weist auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Bedienung, auf vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommenen Änderungen, auf einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder auf Störungen von Vorleistungen Dritter beruhen.

(4) Software kann nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die vereinbarte Funktionalität nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

§ 9 Verfügbarkeit beim Betrieb

(1) Übernimmt der Auftragnehmer den Betrieb einer Anwendung, beträgt die angestrebte Verfügbarkeit 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen — insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle des Rechenzentrumsbetreibers, Störungen der Internetanbindung des Auftraggebers sowie Angriffe Dritter.

(3) Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Sicherungen. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, ihm zumutbare eigene Sicherungen der von ihm eingebrachten Daten vorzunehmen.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein Muster stellt der Auftragnehmer unaufgefordert zur Verfügung.

(2) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(3) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 12 Laufzeit und Kündigung von Betriebsleistungen

(1) Verträge über Betrieb, Hosting und Wartung laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten in Verzug ist.

(3) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer die Daten des Auftraggebers auf Wunsch einmalig in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit und löscht sie anschließend innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Auftragnehmer erteilt in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, hat der Verbraucher im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu leisten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.